Die Rübenbauern

Österreichs Zuckerrübenanbau

Der Schwerpunkt des österreichischen Rübenanbaus liegt im Osten des Landes.
Die Rübenbauern sind in vier regional tätigen Rübenbauernverbänden organisiert:

  • Rübenbauernbund für Niederösterreich und Wien - 75,4 % des österreichischen Rübenanbaus
  • Oberösterreichische Rübenbauerngenossenschaft - 17,8 % des österreichischen Rübenanbaus
  • Burgenländischer Rübenbauernbund - 6,2 % des österreichischen Rübenanbaus
  • Steirische Rübenbauerngenossenschaft - 0,7 % des österreichischen Rübenanbaus.


Diese Verbände sind in einem Dachverband, der VEREINIGUNG DER ÖSTERREICHISCHEN RÜBENBAUERNORGANISATIONEN vereinigt.

 

Zucker aus Rüben

Der Apotheker und Chemiker Andreas Siegesmund Marggraf entdeckte in Berlin 1747, also vor rund 250 Jahren, den Zucker in der Runkelrübe. Die praktische Verwertung von Marggraf's Entdeckung begann erst Ende des 18. Jahrhunderts durch Franz Karl Achard. Dieser pflanzte ab 1783 Runkelrüben an und errichtete 1801 in Cunern/Schlesien die erste Rübenzuckerfabrik der Welt, die im März 1802 den Betrieb aufnahm. Die Entdeckung des Rübenzuckers und seine wirtschaftliche Nutzung brachen das über Jahrhunderte marktbeherrschende Monopol des Kolonialzuckers aus Zuckerrohr. Auch verlor der Zucker seine Rolle als Luxusartikel und wurde allmählich zum Volksnahrungsmittel.

Entwicklung des österreichischen Rübenbaues

Der systematische Anbau und die industrielle Verarbeitung von Zuckerrüben setzten im Gebiet der österreichisch- ungarischen Monarchie Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Bau von Zuckerfabriken ein:

  • 1844 Gründung der Zuckerfabrik Dürnkrut
  • 1852 Gründung der Siegendorfer Zuckerfabrik, Konrad Patzenhofers Söhne
  • 1867 Hohenauer Zuckerfabrik, Brüder Strakosch
  • 1867 Leipnik Lundenburger Zuckerfabriken Aktiengesellschaft
  • 1901 Zuckerfabrik Leopoldsdorf, Dr. Richard von Skene
  • 1910 Brucker Zuckerfabrik
  • 1930 Ennser Zuckerfabrik
  • 1938 Tullner Zuckerfabrik

Gründung des Rübenbauernbundes für NÖ und Wien

Die Genossenschaft hat den Zweck, die niederösterreichischen Rübenbauern zu vereinigen, um mit vereinten Kräften die gemeinsamen Interessen wirksam zu fördern. Diesen Zweck wird die Genossenschaft mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln zu erreichen suchen.

Die Genossenschaft hat den Zweck, die niederösterreichischen Rübenbauern zu vereinigen. Die Gründungsversammlung fand am 9. Juli 1905 im Gasthof "Zur Kaiserkrone" in Lassee statt.

Ca. 200 Landwirte hatten sich zur Gründungsversammlung eingefunden, der ehemalige Landtagsabgeordnete Johann Reckendorfer aus Breitensee wurde zum 1. Obmann gewählt, Stellvertreter waren Johann Kaiser aus Haringsee und Bgm. Josef Dünst aus Lassee. Die Rübenbauern hatten erkannt, dass sie nur ein Zusammenschluss zur Wahrung ihrer Interessen aus der Abhängigkeit von der Zuckerindustrie befreien konnte. Die junge Genossenschaft hatte allerdings keinen leichten Start, denn die Fabriksbesitzer standen dem neuen Widerpart mit Vorbehalten gegenüber. Die Bauern selbst mussten erst durch ausdauernde Aufklärungsarbeit von den Vorteilen des genossenschaftlichen Zusammenschlusses überzeugt werden.
Der Rübenbau war bis zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich den Gutsbetrieben vorbehalten und fand erst im Zuge der einsetzenden Kommassierung (Flurbereinigung)größere Verbreitung in den bäuerlichen Betrieben.
Trotz aller Widerstände wuchs der Rübenbauernbund noch vor Ausbruch des
1. Weltkrieges zu einer bedeutenden Vereinigung und zu einem wichtigen Faktor in der österreichischen Landwirtschaft.

Absturz im 1.Weltkrieg

Mit Beginn des 1. Weltkrieges wurde der Rübenanbau per Verordnung reduziert, um Flächen für den Anbau dringend benötigter Feldfrüchte bereit zu stellen. Nach 1919 war die Zuckerwirtschaft im neuen Österreich nicht annähernd im Stande, die Zuckerversorgung des Landes aus eigenem Rübenanbau zu decken. Die Hauptversorgungsgebiete in Böhmen, Mähren, Galizien, Ungarn und Siebenbürgen waren verloren gegangen; die Aufbauarbeit des Rübenbauernbundes war vom Krieg zunichte gemacht.
Ab 1934 war jedoch erstmalig die Selbstversorgung Österreichs mit Zucker wieder hergestellt. Auf einer Anbaufläche von 49.000 Hektar ernteten die Rübenanbauer und Gutsbetriebe 1.380.000 Tonnen Rüben, das entspricht einem Hektarertrag von 28 Tonnen. Aus den geernteten Rüben konnten 222.800 Tonnen Weißzucker gewonnen werden, das sind 4,5 Tonnen Weißzucker pro Hektar.

Gründung weiterer Landesverbände

Auf Initiative des Rübenbauernbundes für NÖ und Wien gründeten die burgenländischen Zuckerrübenanbauer im Juni 1928 den Burgenländischen Rübenbauernbund, und am 19. Juni 1929 folgten die Oberösterreichischen Rübenbauern diesem Beispiel.

1938 bis 1945, Rübenbauernbund "Niederdonau"

Nach dem "Anschluss" Österreichs an Deutschland im Jahre 1938 setzten die neuen Machthaber die gewählten Funktionäre des Rübenbauernbundes ab und stellten die Genossenschaft unter kommissarische Leitung. Ein neuer Vorstand und Aufsichtsrat "durfte" noch 1938 gewählt werden. Der burgenländische Rübenbauernverband musste seine Tätigkeit beenden, Vorstand und Aufsichtsrat wurden ihrer Ämter enthoben und der Verband wurde dem niederösterreichischen Rübenbauernbund einverleibt; als neuer Name wurde "Rübenbauernbund Niederdonau" vorgeschrieben.
Auch vor den Eigentumsverhältnissen der Zuckerfabriken machten politische Repression und Zwangswirtschaft nicht halt. 1938 mussten die Großaktionäre der Brucker Zuckerfabrik emigrieren und ihre Aktien an einen neuen, reichsdeutschen Eigentümer verkaufen. Die Hohenauer Fabrik fiel der "Arisierung" anheim.
Am 12.12.1938 wurde die "Landwirtschaftliche Zucker AG" gegründet. Der Rübenbauernbund musste sich mit zunächst 100.000 Reichsmark am Aktienkapital beteiligen, denn die Landwirtschaftliche Zucker AG brauchte Geld zum Erwerb "arisierter" Zuckerfabriken wie zum Beispiel Hohenau. Auch die Tullner Zuckerfabrik wurde in die Landwirtschaftliche Zucker AG eingebracht, weiters Werke im damaligen Sudetenland wie Lundenburg, Porlitz, Grußbach und mährisch Chromau. Die Zwangsbeteiligung des Rübenbauernbundes Niederdonau wuchs durch zusätzliche Mitteleinbehalte der Rübenbauern in den Kampagnen 1938 bis 1940 auf 2,4 Mio. Reichsmark an, das waren 40 % des Aktienkapitals an der Landwirtschaftlichen Zucker AG.
1945 lag Österreichs Zuckerwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes in Schutt und Asche. Mit Ausnahme der Zuckerfabrik Enns waren alle Zuckerfabriken schwer beschädigt und verfügten darüber hinaus über keinen Rohstoff. Lediglich Enns konnte knapp 50.000 Tonnen Rüben in einer 3-wöchigen Kampagne zu 6.700 Tonnen Weißzucker verarbeiten.

Der Wiederaufbau der österreichischen Zuckerwirtschaft

Rübenbau und Zuckerwirtschaft waren nahezu komplett zusammengebrochen. Die  schwer beschädigten Zuckerfabriken, wurden als "deutsches Eigentum" beschlagnahmt. Die Rückgabe von Zuckerfabriken an ihre früheren Besitzer und der Verlust der südmährischen Fabriken Lundenburg, Grußbach und Porlitz an die Tschechoslowakei bedeuteten für die Genossenschaft und die Rübenbauern praktisch einen Totalverlust aus ihren erzwungenen finanziellem Engagement in der Landwirtschaftlichen Zucker AG.
Die ersten Aktivitäten des unter öffentlicher Verwaltung stehenden Rübenbauernbundes zielten auf die provisorische Instandsetzung von Übernahmeplätzen ab um die Lieferung von Zuckerrüben zu ermöglichen.
1947 fand die erste Vollversammlung des Rübenbauernbundes nach Kriegsende statt, der nach dem Krieg bestellte Verwalter Hans Eichinger wurde einstimmig zum Obmann gewählt.

Entschädigung für Vermögensverluste in der CSSR

Gemäß Entschädigungsgesetz der CSSR aus den Jahren 1975, 1979 und 1997 wurde dem Rübenbauernbund für NÖ und Wien "Entschädigungen" für die Verluste der südmährischen Fabriken bezahlt, insgesamt rund ATS 850.000,00.
Die Restitutionsforderung seitens des Rübenbauernbundes wurde im Jahre 1975 gestellt.

Es geht aufwärts!

Ab 1950 begann sich der Rübenbau gezielt zu entwickeln, zum ersten Mal wurde mehr als eine Million Tonnen Rüben geerntet. Als sich die Selbstversorgung Österreichs mit heimischen Zucker abzuzeichnen begann, erreichte die Zuckerwirtschaft, dass mit
1. Jänner 1953 der Zuckerzoll als Außenhandelsschutz wieder eingeführt wurde.
Die sechs Zuckerindustriefirmen mit ihren sieben Werken schlossen sich im Verband der Zuckerindustrie zusammen.
Die seit Kriegsende angewandte amtliche Preisregelung für Zucker erfasste sämtliche Handelsstufen für Zucker, sowie den Rübenpreis. Später leitete sich der Rübenpreis anhand einer fixen Formel vom Abgabepreis der Zuckerfabriken ab. Erst Ende 1989 wurde die amtliche Preisregelung für den Fabriksabgabepreis aufgehoben. 

Überschussproduktion und Mengenkontingentierung

Am Ende der 1950er-Jahre musste eine Lösung für die ständig steigende Überschussproduktion von Zucker gefunden werden. Es bot dafür die Beschränkung des Rübenanbaues an. Am 7. Jänner 1960 wurde zwischen den Rübenbauernorganisationen und dem Verband der Zuckerindustrie eine Kontingentierung vereinbart. Jedem Betrieb wurde ein an die Fläche gekoppeltes Grundkontingent an Zuckerrüben zugewiesen.

Delegiertensystem

Am 2. Mai 1962 beschloss die Vollversammlung des Rübenbauerbundes für NÖ und Wien auf Antrag des damaligen Obmanns Leopold Weiss die Einrichtung eines Delegiertensystems mit 250 Delegierten und damals 18 Sprengeln.
Weiss, 1961 als Obmann gewählt, bestellte im gleichen Jahr Helmut Kraus zum Geschäftsführer und gab in der Folge dem Rübenbauernbund eine noch stärker service-orientierte Struktur.

Gründung der VÖR

Auf Initiative des Nö. Rübenbauernbundes organisierten sich im Jahr 1962 die 
vier Landesverbände Niederösterreich und Wien, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark in einer bundesweiten Dachorganisation, der Vereinigung Österreichischer Rübenbauern.

Gründung ZFI

1964 gründeten die Rübenbauernbünde und die Zuckerindustrie das Zuckerforschungsinstitut in Fuchsenbigl.

Verbesserung des Außenschutzes

1967 konnte die Zuckerwirtschaft erreichen, dass statt des bisher starren Zollsystems ein Abschöpfungssystems auf Zucker eingerichtet wurde. Das Zucker- und Ausgleichsabgabengesetz war praktisch die Vorwegnahme einer EWG-ähnlichen Regelung.

EWG-Zuckermarktordnung

Ein Jahr später, 1968, führte die EWG eine Zuckermarktordnung ein, die als Grundlage die Mengenkontingentierung und Importabschöpfung aufwies.

Zuckerkrise 1974/75

Die restriktive Preispolitik der sozialdemokratischen Regierung löst eine Zuckerkrise aus. Europaweit waren die Zuckerpreise angestiegen und man reagierte darauf EU-weit mit Erhöhungen des Rübenpreises. Nicht so in Österreich, wo der sozialdemokratische Handelsminister Josef Staribacher eine Kontingentierung der Zuckerauslieferung im Inland und die Genehmigungspflicht von Exporten vorschrieb. Zu Jahresbeginn 1975 erreichten die Spannungen ihren Höhepunkt; am 17. Jänner 1975 blockierten 300 Landwirte mit ihren Traktoren die Zuckerauslieferung im Werk Leopoldsdorf.
Am 14. Februar 1975 wurde der Zuckerpreis um 11 % angehoben und die Regierung willigte auch in das geforderte Exportfinanzierungsmodell ein. Damit eröffneten sich den Rübenbauern zusätzliche Produktionspotentiale im Umfang von rund 10 % des Inlandzuckerverbrauches.

EUF reduziert Düngeaufwand

Ab 1983 wurde die EUF-Methode (Elektro-Ultra-Filtration) flächendeckend im gesamten österreichischen Rübenanbaugebiet angewendet und somit alle Rübenflächen in die regelmäßige Untersuchung und Beobachtung miteinbezogen. Die Anwendung der EUF-Methode trug wesentlich zur Reduzierung des Düngemitteleinsatzes bei, die Themen Umweltschutz, Boden- und Wasserschutz wurden zur Hauptaufgabe in den
80-er Jahren. Die VÖR und die Zuckerindustrie gründeten gemeinsam die Bodenlaborbetriebsgesellschaft, um den Bereich Boden- und Wassergesundheit intensiv zu erforschen und den Rübenbauern richtige Verhaltensempfehlungen zu geben.

Agro-Zucker

Ab 1984 wurde das gemeinsam mit der Zuckerindustrie herausgegebene Fachblatt Agro-Zucker allen österreichischen Rübenbauern zur Verfügung gestellt.

Biosprit aus Rüben geplant

Zu Mitte der 1980er-Jahre planten Rübenbauernschaft und Zuckerindustrie gemeinsam ein Projekt zur Ethanolerzeugung aus Zuckerrüben in der Zuckerfabrik Bruck. Mit einem Investitionsaufwand von ATS 350 Mio. sollten jährlich 36 Millionen Liter Bioalkohol zur Beimischung als Bleiersatz ins Benzin hergestellt werden. Die Ethanolschiene hätte eine zusätzliche Rübenfläche von 5.000 Hektar gebunden. Das Biosprit-Projekt scheiterte an den Preisvorstellungen der Arbeitnehmerseite; die Bauern hätten die Rüben mehr oder minder gratis zur Verfügung stellen müssen.

Rationalisierung in der Zuckerwirtschaft

Österreichs Zuckerwirtschaft kam in den 1980er-Jahren massiv unter Druck. Das frühere Niedrigpreisland für Zucker- und Zuckerrüben, verlor ständig an Marktanteil, da die Kofferraumimporte enorm zunahmen.
Der hohe inländische Zuckerpreis war das Resultat mehrerer Einflüsse:

  • keine staatliche Exportstützung und
  • teure Betriebsmittel im Vergleich zur EU
  • hoch subventionierte Staatslandwirtschaft in Ungarn gepaart mit offener Grenze zu Österreich

Die amtliche Preisregelung entpuppte sich immer mehr als Absatzbremse - die Liberalisierungsforderungen des Rübenbauernbundes wurden nicht erhört. Der Betrieb von sechs Zuckerfabriken war unrentabel geworden.
Die Bemühungen der Zuckerindustrie zur Strukturbereinigung wurden in der 2. Hälfte der 1980er-Jahre abgeschlossen; 1986 wurde die Zuckerfabrik Bruck und 1988 die beiden Fabriken in Enns und Siegendorf aufgelassen.
Die Anpassung der Verarbeitungskapazitäten an die Marktlage war somit abgeschlossen, eine schlanke Kostenstruktur das Ergebnis. Damit war die Grundlage für die heutige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Zuckerwirtschaft geschaffen und zugleich ein wichtiger Schritt in Vorbereitung auf den EU-Beitritt gesetzt.

Der Weg in die EU

Am 1. April 1989 wurden der Verbraucherpreis für Zucker in Österreich um 8,4 % und der Rübenpreis um 4,2 % gesenkt, um gegenüber der billigeren EU-Konkurrenz Terrain aufzuholen. Mit Jahresbeginn 1990 brachten die politischen Bemühungen von VÖR und Zuckerindustrie die anachronistische amtliche Preisregelung für Zucker zu Fall. VÖR und Zuckerindustrie vereinbarten in einem Preisprotokoll eine Rübenpreisformel, die sich vom Fabriksabgabepreis ableitete.
Nun war der Weg frei, die Vorbereitung auf den EU-Beitritt anzugehen, der sich mit der Antragsstellung um Aufnahme Österreichs 1989 bereits konkret abzeichnete.

Südzucker beteiligt sich an Agrana

Die Agrana-Beteiligungs AG ging eine wechselseitige Beteiligung mit der Südzucker AG Mannheim-Ochsenfurt ein. Mit der Übernahme der ehemaligen ostdeutschen Zuckerindustrie wuchs der Südzuckerkonzern in der Folge zur Nummer Eins in Europas Zuckerindustrie.
1991 stockte die Südzucker AG ihr Beteiligungskapital an der
Agrana-Beteiligungs AG von 10 % auf 25 % auf.
1993 wurde die Verschränkung der beiden Unternehmen in Form eines Aktientausches zu einer gegenseitigen Beteiligung der Agrana an Südzucker mit 7,5 % und umgekehrt von Südzucker an Agrana mit 50 % vertieft. Diese enge Kooperation von Südzucker und Agrana wurde personell mit dem Austausch jeweils eines Vorstandsdirektors besiegelt. Der Rübenbauernbund konnte sich die Beibehaltung eines Aufsichtsratsmandats aushandeln.

Individuelle Bezahlung

Ab dem Jahr 1991 erhielten die Landwirte ihre Bezahlung nach dem Zuckergehalt der Rüben aus ihrer eigenen Produktion und nicht mehr auf Basis eines österreichweiten Durchschnitts. Das war bereits eine wesentliche Anpassung an die EU-Zuckermarktordnung.

Beitrittsverhandlungen Österreichs mit der EG

Im Februar 1993 setzten die intensiven Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft ein. Wesentliche Verhandlungspunkte waren die Höhe der Zuckerquote. Weiters unsere Forderung nach einer mehrjährigen Übergangsregelung zur Anpassung des Preisgefälles und die gewünschte Beibehaltung des dezentralen Rübenübernahmesystems.
Als Bemessungsgrundlage für die Quotenzuteilung wurde die Haushaltsneutralität zugrunde gelegt. Dies bedeutete gegenüber den vorangegangenen EU-Beitritten anderer Länder eine Verschlechterung; andererseits berücksichtigte diese Berechnungsmethode bereits die sich abzeichnenden Ergebnisse der GATT- Uruquay -Runde.
Die Bemühungen der heimischen Zuckerwirtschaft und der österreichischen
EG-Verhandler, die früheren Kriterien zur Berechnung der Quotenhöhe heranzuziehen, scheiterten.
Schließlich nahm das österreichische Verhandlungsteam am 1. März 1994 vom Brüsseler Beitrittsmarathon eine Gesamtzuckerquote von 390.410 Tonnen Weißzucker mit nach Hause. Die 316.529 Tonnen A-Quote entsprachen einem Plus von rund 10 % gegenüber den bisherigen österreichischen A-Zuckerkontingenten. Die B-Zuckerquote Österreichs betrug 73.881 Tonnen.

Ankauf und Restrukturierung des Rübenübernahmesystems

Die Beibehaltung des dezentralen Rübenübernahmesystems wurde im Rahmen der Beitrittsverhandlungen vereinbart. In einem weiteren Verhandlungsschritt konnte erreicht werden, dass die Landwirte das dezentrale Rübenübernahmesystem mit Hilfe von Fördermitteln in der Höhe von ATS 320 Mio. ankaufen konnte; Voraussetzung für die Gewährung dieser Fördermittel war jedoch die Senkung der Anzahl der Rübenlagerplätze auf 54. Agrana und VÖR einigten sich darauf, die Kosten für den laufenden Betrieb des Übernahmesystems je zur Hälfte zu tragen.

Branchenvereinbarung

Im Herbst 1994 einigten sich VÖR und Agrana auf den Inhalt der ersten Branchenvereinbarung im Rahmen der EU-Zuckermarktordnung, die ab der Ernte 1995 in Kraft trat.

Die ersten Jahre in der EU

In den Jahren nach dem EU-Beitritt war die österreichische Rübenproduktion in ein fest gefügtes Preissystem eingebunden. Die Zuckerfabriken mussten den Rübenbauern einen fest gelegten Preis für die Zuckerrüben bezahlen.

Um das Risiko für die Zuckerfabriken zu minimieren, wurde das Instrument der „Interventionsstelle“ eingeführt. Wenn es der Zuckerindustrie nicht möglich war, den produzierten Zucker am Markt unterzubringen, so konnten sie die Überschüsse zu festgelegten Preisen an die „Interventionsstelle“ der EU verkaufen.

Diese Möglichkeit musste allerdings von den österreichischen Zuckerfabriken nie in Anspruch genommen werden.

Die EU-Kommission drängt auf Veränderungen – „Alles außer Waffen“

Im Jahr 2001 beschloss die EU-Kommission, dass beginnend mit 2006 die ärmsten Länder der Welt festgesetzte Warenmengen zollfrei nach Europa einführen dürfen sollten. Ab 2009 sollte dann auch die Mengenbegrenzung fallen, so dass die ärmsten Länder sämtliche Waren außer Waffen nach Europa bringen könnten. Es ging bei den Exporten im Rahmen der so genannten „Alles-außer-Waffen-Initiative“ vor allem um Zucker, der als eines der wenigen Produkte in den armen Ländern im Überschuss produziert wurde.

Was die EU-Kommission hier als Form der Entwicklungshilfe verkaufte, war jedoch viel mehr eine Vorleistung für kommende WTO-Verhandlungen, bei denen die Interessen der europäischen Industrie verteidigt werden sollten und gegen die Interessen der Landwirtschaft und der Konsumenten eingetauscht wurden.

Exportverbot 2005

Schon vor der Öffnung des europäischen Marktes für die ärmsten Länder hat Europa von dort Mengen an Zucker übernommen. Dabei wurde der hohe EU-Inlandspreis für das Vorprodukt (Zuckerrohr) bezahlt. Nach der Verarbeitung gingen dann Überschussmengen von Europa zu den damals niedrigeren Weltmarktpreisen in den Export, was eine defacto Entwicklungshilfe Europas für die ärmsten Länder bedeutete. Denn es wurde Zuckerrohr teuer angekauft und nach Verarbeitung zum Teil nicht kostendeckend exportiert.
Diese Hilfe wurde vom WTO-Schiedsgericht nach einer Klage der großen Zuckerrohr-Produzenten Brasilien, Australien und Thailand als Preisdumping am Weltmarkt ausgelegt.

Der Export aus Europa wurde daraufhin untersagt, was zur Folge gehabt hätte, dass Europa alle Mengen aus den ärmsten Ländern übernehmen hätte müssen, jedoch aus diesen Mengen und aus der eigenen Zuckerrübenernte entstehende Überschüsse nicht exportieren hätte dürfen.

Die Neuregelung 2006 und ihre Auswirkungen

Im Jahr 2006 gab die EU-Kommission schließlich dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO) nach und beschloss eine völlige Neuregelung .

Sie beinhaltete eine Senkung der europäischen Zuckerproduktion von 18 Millionen auf 12 Millionen Tonnen, die zum Teile dadurch erreicht wurde, dass den Mitgliedsländern Anreize bei Kürzung der Rübenproduktion gewährt wurden. Die dafür notwendigen Beträge wurden jedoch von der europäischen Zuckerbranche selber aufgebracht.

Damit sollte die in Europa produzierte unter die in Europa zu dieser Zeit benötigte Menge von rund 16 Millionen gedrückt werden und so auch nur mehr geringere Exporte aus Europa möglich sein. Diese  Absenkung unter die Nachfragemenge sollte den ärmsten Ländern der Welt die Möglichkeit geben, die Fehlmenge nach Europa zu exportieren.

Um dieses Ziel der Absenkung der produzierten Menge zu erreichen, wurde der so genannte Referenzpreis für EU-Zucker und importierten Zucker um 36 Prozent verringert (von rund 630 auf 405 Euro pro Tonne Weißzucker), allerdings fiel der Marktpreis von Zucker phasenweise noch stärker.  Es kam zu Schließungen von rund einem Drittel der europäischen Zuckerfabriken. In Österreich wurde als eines von drei Werken, jenes in Hohenau zugesperrt. Die Produktion wird noch in Leopoldsdorf im Marchfeld und in Tulln betrieben.

Zu Ende des Jahres 2012 deckt Europa nur mehr rund 80 bis 85 Prozent seines Zuckerbedarfs aus eigener Produktion.

Für die armen Länder, denen die EU-Kommission in früheren Jahren angeblich helfen wollte, blieb allerdings wenig Anteil. Die jetzt niedrigen Preise in Europa machten den Export unattraktiv.

Die Bewegungen des Weltmarktpreises

Zum Zeitpunkt der Neuregelung 2006 lag der Weltmarktpreis deutlich unter dem europäischen Interventionspreis (Weltmarkt rund 350 Euro pro Tonne, EU-Zucker rund 630 Euro). Der europäische Preis sank in der Folge auf ein niedriges Niveau zwischen 450 und 520 Euro.

Der Weltmarktpreis jedoch war starken Schwankungen ausgesetzt. Gründe dafür sind unter anderem der Einsatz von Rohrzucker für die Ethanol-Produktion, durch Wetterkapriolen verursachten Minderernten und Nachfragedruck aus Europa, das nur mehr 4/5 seines Bedarfs selbst produziert.

Für Europa erwies sich die preislich gestützte, festgelegte Menge an Zuckerrüben (die „Quote“) als ein wahres Sicherheitsnetz. Durch sie war und ist gewährleistet, dass die Produktion aufrecht gehalten werden kann, damit keine Abhängigkeit von außereuropäischen Produzenten besteht und derart die Konsumenten leistbaren Zucker erhalten.

Wenn der Weltmarktpreis verrückt spielt

Eine völlige Liberalisierung des Zuckermarktes birgt hohe Risiken für die Versorgung der Bevölkerung mit Zucker. Sollten die Weltmarktpreise dann wegen guter Ernten in den Keller fallen, würde die Produktion in Europa zum Erliegen kommen und konsequenterweise Zuckerfabriken schließen müssen.

Wenn dann in späterer Folge ein Preisanstieg am Weltmarkte erfolgte, könnte diese Produktion nicht wieder aufgenommen werden. Europa wäre in seiner Versorgung nicht mehr sicher und müsste zu jedem Preis einkaufen.

Einige europäische Länder bekamen ihre Politik des Zusperrens der Zuckerfabriken in der Vergangenheit bereits zu spüren. So mussten sich ungarische Konsumenten im Jahr 2011 in den österreichischen Supermärkten mit Zucker eindecken, weil er in Ungarn zur Mangelware geworden war. Setzt sich die EU-Kommission mit ihrer Liberalisierung durch, würde dann auch hierzulande das Risiko leerer Regale bestehen.

„Quotendiskussion“ in der EU

Die EU-Kommission hat Pläne zur völligen Liberalisierung des Zuckermarktes vorgeschlagen. Die Zuckerquoten sollten bereits im Jahr 2015 abgeschafft werden. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, deren Zustimmung für eine solche Maßnahme notwendig ist, plädieren für eine Verlängerung des Systems der Zuckerquoten bis zum Jahr 2020.  Dem schließen sich auch die Rübenbauern an, die fordern, dass anhand von Studien die Bewegungen und Tendenzen des Weltmarkts auf die europäische Versorgungssituation untersucht werden soll, damit sich Europa nicht in ein versorgungspolitisches Abenteuer begibt.

Zuckerquoten werden abgeschafft

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Agrarministerrat haben entschieden, die bisher geltende Zuckerquotenregelung im Jahr 2017 auslaufen zu lassen. Damit geht die europäische Agrarpolitik ungeachtet der Folgen den Weg der völligen Liberalisierung weiter. Leider konnte sich das Europäische Parlament mit seiner Forderung der Verlängerung bis zum Jahr 2020 nicht durchsetzen. Dies wäre nur durch geforderte Zugeständnisse einiger Mitgliedsländer möglich gewesen, die den europäischen Zuckermarkt aber sofort in Turbulenzen gebracht hätten.

Nachfolgeregelung in Österreich

Zwischen der Vereinigung DIE RÜBENBAUERN und AGRANA wurde vereinbart, dass nach dem Auslaufen der EU-Zuckerquotenregelung der über die ÖZVG bereits abgeschlossene Lieferrechtsvertrag weiter bestehen bleibt. Damit haben die Rübenbauern und die Zuckerindustrie weiterhin Planungssicherheit. Der Zuckerrübenanbau in Österreich kann daher in geordneten Bahnen weitergehen.

Die Zeit nach dem Quotenende ab 2017

Die großen Produzentenländer in der Europäischen Union haben angekündigt, die Flächen massiv ausweiten zu wollen. Dieser Ankündigung folgten die meisten europäischen Rübenanbauländer. Die Folge daraus war ein Überangebot an Zucker, mit einhergehendem Preisverfall. Die europäische Zuckerwirtschaft schlittert in eine mehrjährige Krise. Zuckerfabriken werden geschlossen, hohe Verluste werden eingefahren und viele Rübenbauern wenden sich von der Zuckerrübe ab.

Der Tiefststand des europäischen Zuckerpreises liegt in dieser schwierigen Phase bei nur noch etwa über € 300,00 pro Tonne Rüben.

Es folgt in der europäischen Zuckerwirtschaft ein Umdenken und eine langsame Produktionsrücknahme mit dem Ziel, wieder einen ausgeglichenen Zuckermarkt herzustellen und damit eine Preiserholung zu erreichen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Zuckerfabriken und der Zuckerrübenproduktion ermöglicht.

Flächeneinbruch durch Rüsselkäferschädigung führt zur Schließungsdiskussion einer Zuckerfabrik in Österreich

Zusätzlich zu den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Zuckerrübenproduktion kommt es in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zu einer nicht beherrschbaren Rüsselkäferplage, wodurch jährlich bis zu 25 % der Zuckerrübenfläche trotz versuchtem Wiederanbau endgültig vernichtet wird.

Die sinkenden Anbauflächen und die massiven Flächenverluste durch den Schädling lassen einen wirtschaftlichen Betrieb beider Zuckerfabriken in Österreich nur mehr schwer darstellen und es kommt zu Überlegungen, die Zuckerfabrik Leopoldsdorf dauerhaft zu sperren.

Im Herbst 2020 wird ein letzter Aufruf für die Kontrahierung 2021 mit dem Flächenziel von 38.000 Hektar gestartet.

Seitens der Politik wird mit einer Sonderrichtlinie Zuckerrüben für den Anbau 2021 eine Wiederanbauprämie im Falle eines notwendigen Neuanbaus nach tierischer Schädigung in Höhe von € 250,00 pro Hektar ins Leben gerufen.

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Landwirtschaftskammern, AGRANA, der Vereinigung DIE RÜBENBAUERN und letztlich jedes einzelnen Rübenbauern gelingt es, die erforderlichen 38.000 Hektar für den Anbau 2021 sicherzustellen.

2021 kommt es kaum mehr zu Schädigungen durch den Rüsselkäfer. Die Bekämpfungsstrategien der vorangegangenen Jahre sowie der Witterungsverlauf, der für die Rüsselkäferpopulation ungünstig war, reduzieren den Befallsdruck auf ein Niveau, das mit den zur Verfügung stehenden Bekämpfungsmaßnahmen im Griff gehalten werden kann.

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